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   VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02   

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https://dejure.org/2002,13252
VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02 (https://dejure.org/2002,13252)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18.11.2002 - 5 B 180/02 (https://dejure.org/2002,13252)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 18. November 2002 - 5 B 180/02 (https://dejure.org/2002,13252)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beteiligter als Schuldner der Aktenübersendungspauschale

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs. 1 S. 1 GKG; § 56 Abs. 2 GKG; § 85 Abs. 1 S. 1 ZPO; § 85 Abs. 2 ZPO
    Stellen eines Antrags auf Aktenversendung im Rahmen eines laufenden Verwaltungsstreitverfahrens durch den Prozessbevollmächtigten für den von ihm vertretenen Beteiligten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellen eines Antrags auf Aktenversendung im Rahmen eines laufenden Verwaltungsstreitverfahrens durch den Prozessbevollmächtigten für den von ihm vertretenen Beteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2003, 911
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.02.1996 - 11 VR 40.95

    Kirchenrecht: Gerichtsgebührenfreiheit für Kirchen keine negative Staatsleistung

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02
    Die gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Erinnerung, über die die Berichterstatterin nach § 87a VwGO entscheidet (BVerwG, Beschl. v. 14.2.1996 - 11 VR 40/95 -, NVwZ 96, 786) ist begründet.
  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1023/95

    Verfassungsmäßigkeit der Aktenübersendungspauschale

    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02
    Die dieser Auffassung entgegenstehenden Entscheidungen (BVerfG, Beschl. v. 19.7.1995 - 2 BvR 1023/95 -, NJW 1995, 3177, LG Berlin, E. v. 16.5.1997 - 510 Qs 46/97 -, juris ; vgl. auch: Hartmann, Kostengesetze 29. Auflage, Rn. 5 zu § 56 GKG) beziehen sich auf Akteneinsichtsanträge und Aktenübersendungsanträge von Strafverteidigern.
  • LG Bayreuth, 03.06.1996 - 3 O 222/96
    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02
    Danach ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Antrag auf Aktenübersendung für den Antragsteller im Verwaltungsstreitverfahren gestellt ist ( im Ergebnis ebenso für den Zivilprozess: LG Bayreuth, E. v. 3.6.1996 - 3 O 222/96 -, juris).
  • VG Bremen, 18.06.1996 - 2 A 10/95
    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02
    Auch die Akteneinsichtnahme nach Übersendung der Akten in die Geschäftsräume liegt regelmäßig nicht nur im eigenen Interesse des Anwalts, sondern auch im Interesse des von ihm vertretenen Prozessbeteiligten, da im Interesse einer qualifizierten Beratung und Vertretung die Akteneinsichtnahme in den Kanzleiräumen gewöhnlich ein gründlicheres Aktenstudium und einfacheres Anfertigen von Aktenauszügen und Fotokopien mit sich bringt, als dies die Akteneinsichtnahme an Gerichtsstelle tut (VG Bremen, E. v. 18.6.1996 - 2 A 10/95 -, NVwZ-RR 1997, 767 zur Erhebung einer Kostenpauschale für die Übersendung einer Behördenakte in eine Anwaltskanzlei).
  • LG Berlin, 16.05.1997 - 510 Qs 46/97
    Auszug aus VG Braunschweig, 18.11.2002 - 5 B 180/02
    Die dieser Auffassung entgegenstehenden Entscheidungen (BVerfG, Beschl. v. 19.7.1995 - 2 BvR 1023/95 -, NJW 1995, 3177, LG Berlin, E. v. 16.5.1997 - 510 Qs 46/97 -, juris ; vgl. auch: Hartmann, Kostengesetze 29. Auflage, Rn. 5 zu § 56 GKG) beziehen sich auf Akteneinsichtsanträge und Aktenübersendungsanträge von Strafverteidigern.
  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 19 C 05.3348

    Aktenversendung im gerichtlichen Verfahren

    Das ergebe sich aus der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 18. November 2002 NVwZ-RR 2003, 911.
  • VG Braunschweig, 03.11.2009 - 5 A 249/08

    Aktenübersendung; Aktenübersendungspauschale; Aktenversendungspauschale;

    In seinem Beschluss vom 18. November 2002 zu § 56 Abs. 2 GKG a.F., der inhaltsgleichen Vorgängerregelung zur aktuellen Fassung des § 28 Abs. 2 GKG, hat das beschließende Gericht seine Rechtsauffassung insbesondere wie folgt begründet (vgl. B. v. 18.11.2002 - 5 B 180/02 -, juris Rn. 3 ff.):.
  • VG Meiningen, 28.07.2005 - 5 K 463/04

    Kostenerinnerung des Prozessbevollmächtigten gegen Aktenversendungspauschale;

    Dies gilt auch für die Aktenversendungspauschale bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren (a.A. VG Braunschweig, Beschl. v. 18.11.2002 - 5 B 180/02 -, NVwZ-RR 2003, 911 f.).
  • VG Düsseldorf, 06.04.2005 - 4 L 122/05

    Verwaltungsprozessrechtliche Erstattungsfähigkeit der von einem

    vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 18. November 2002 - 5 B 180/02 -, NVwZ-RR 2003, 911f. mit eingehender Begründung.
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